Liebe Mitglieder,

 

der Vorstand bedankt sich zunächst bei allen Mitgliedern, die sich an die Regelungen gehalten und damit die Ausbreitung von COVID 19 verhindert haben.

 

ABER ACHTUNG: Die Ansteckungsgefahr durch COVID 19 ist nach wie vor nicht vorüber.

Aufgrund der Änderungen der Corona-Schutzverordnung gelten folgende Handlungsanweisungen ab dem 06.06.2020 für die Freiluft-Tennissaison 2020.


 
Ihr/ Euer 
Vorstand

Grundsätzliches Verhalten
  1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss man zu Hause bleiben!
  2. Die allgemeinen Hygieneregeln zum Abstand, Niesen/Husten, Händewaschen sind zu beachten (siehe Schaubilder)!
  3. Im gesamten Clubhaus gilt Maskenpflicht. Das Betreten des Clubhauses ist deshalb nur mit Schutzmaske erlaubt. Hinweis: Das Tragen einer Maske wird weiterhin auch dort empfohlen, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
  4. Es dürfen Einzel und Doppel gespielt werden, die Abstandsregeln (Ziffer 6) sind zu beachten.
  5. Der Aufenthalt und das Zusammentreffen von mehreren Personen ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m auf der Anlage ist nur erlaubt, wenn es sich
  • um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehe-/Lebenspartner,
  • um Personen aus maximal 2 verschiedenen Haushalten,
  • um die Begleitung von minderjährigen oder unterstützungsbedürftigen Personen
  • oder um eine Gruppe von höchstens 10 Personen handelt.
  1. Im Übrigen ist jederzeit und überall ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  2. Soweit die Gastronomie geöffnet ist, ist der Aufenthalt dort nach den für Gastronomiebetriebe geltenden Regelungen zulässig.
  3. Zuschauer (maximal 100 Personen) sind auf der gesamten Platzanlage nur zugelassen, wenn diese sich mit Namen, Kontaktdaten und Aufenthaltsdauer in eine Gäste-Liste eintragen.
  4. Das Spielen mit Gästen ist wieder erlaubt; es gelten hierfür die bestehenden Regelungen.
  5. Der TCA hat Rainer Staats (1. Vorsitzender), Christian von den Driesch (Geschäftsführer), Janina Schauerte-Lüke (Breitensportreferentin) und Willi Heiligers (technischer Leiter) zu Corona-Beauftragten Diese sind Ansprechpartner zu allen Fragen zum Thema: „Corona“.
Reservierung von Spielzeiten
  1. Es sollte sich immer nur EINE Person an der Magnettafel aufhalten.
  2. Um die Verfolgung von Ansteckungsketten zu ermöglichen, liegt an der Platzbelegungstafel ein Buch aus, in dem Vor- und Nachname, sowie Buchungszeit zwingend einzutragen ist.
  3. Ein Desinfektionsspender ist an der Platzbelegungstafel vorhanden. Die Hände sind VOR und NACH der Buchung zu desinfizieren oder Einmalhandschuhe zu benutzen.
Benutzung der Toiletten
  1. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
  2. Das Betreten und Verlassen ist nur auf direktem Weg gestattet.
  3. Die Damen- sowie die Herrentoiletten sind ausschließlich alleine zu benutzen.
  4. VOR- und NACH jedem Toilettenbesuch ist eine Handdesinfektion durchzuführen.
  5. Eine Beschilderung im Flur vor dem Toilettenflur zeigt, ob die Damen- oder Herrentoilette frei oder besetzt ist; die Schilder sind von jedem Nutzer vor und nach dem Toilettengang zu drehen („frei“ oder „besetzt“).
  6. Im Flur vor dem Toilettenzugang ist ein Wartebereich durch Markierung auf dem Fußboden abgeteilt, dort darf sich maximal EINE Person aufhalten
  7. Für weitere wartende Personen ist die Terrasse der Wartebereich
Benutzung der Umkleideräume und Duschen
  1. Die Umkleideräume und Duschen dürfen grundsätzlich geöffnet werden, aber gleichzeitig nur von einer begrenzten Personenzahl betreten und benutzt werden.
  2. Die zulässige Benutzeranzahl ist dem Aushang an den Umkleidekabinen zu entnehmen.
  3. Bei Medenspielen haben die Mannschaftführer für die Einhaltung dieser und aller anderen Regelungen Sorge zu tragen.
Clubhaus / Gastronomie
  1. Im Clubhaus gelten die für die Gastronomiebetriebe zu beachtenden Regelungen der Corona- Schutzverordnung.
  2. Im Clubhaus besteht Maskenpflicht.
Trainingsbetrieb
  1. Während des Trainings ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu achten.
  2. Näheres zum Trainingsbetrieb ist bei Trainerin und Trainer zu erfahren.
  3. Eltern und Begleitpersonen von Schülern haben sich ebenfalls an die Abstands- und Hygienevorschriften zu halten.

Bitte konsequent auf die Einhaltung des Kontaktverbots, des Mindestabstands und auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen achten. Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus.

Wir bitten Folgendes zu bedenken: Bei Verstößen oder der ersten Erkrankung wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen. Eine Folge kann dann auch sein, dass die Sportart Tennis wieder aus dem Kreis der aktuell bevorzugten Sportarten „entfernt“ wird.

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