Liebe Abonnenten unserer Tennishalle,

gemäß § 9, Abs. 1 der neuen Corona-Verordnung vom 30.10.2020 müssen wir unsere Tennishalle sowie die Gemeinschaftsräume  (Umkleiden und Duschräume) für den Spielbetrieb vom 2.11.2020 bis zunächst zum 30.11.2020 schließen.

 § 9 Sport

(1) „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.“

Wir hoffen, dass diese Situation nicht über den genannten Zeitraum anhält.

mit sportlichen Grüßen

Rolf Glockenstein

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