Liebe Mitglieder des TCA,
 
wir freuen uns euch mitteilen zu können, dass wir die TCA-Platzanlage ab dem 09.05.2020 unter Einhaltung der beigefügten Maßnahmen für den eingeschränkten Spielbetrieb freigeben können.
Es ist zwingend erforderlich, dass jedes Mitglied sich vor Betreten der Platzanlage und vor Spielbeginn mit den Regeln vertraut macht.

Grundsätzliches:
Bitte konsequent auf die Maskenpflicht, die Einhaltung des Kontaktverbots, den Mindestabstand und auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen achten.
Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus.

Wir bitten Folgendes zu bedenken: 
Bei Verstößen oder der ersten Erkrankung wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen.
 
Wir wünschen allen einen guten Start in die Sommersaison 2020.
 
Ihr/ Euer 
Vorstand
Grundsätzliches Verhalten
  1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss man zu Hause bleiben!

  2. Die allgemeinen Hygieneregeln zum Abstand, Niesen/Husten, Händewaschen sind zu beachten! (siehe Schaubilder)

  3. Auf der Anlage gilt Maskenpflicht, außer auf den Tennisplätzen (Maske mitbringen!).

  4. Jedes Mitglied sollte auch selbst immer Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe in der Tennistasche mit sich führen (zur Nutzung von Abziehgeräten/Bänken).

  5. Es darf nur Einzel gespielt werden.

  6. Der Aufenthalt auf der Anlage ist nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt, bzw. bei mehreren Personen dürfen diese maximal in 2 Haushalten leben.

  7. Zu anderen Personen ist jederzeit und überall ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

  8. Kontakte außerhalb der Spiel- und Trainingszeiten sind auf ein Minimum zu beschränken.

  9. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Vereinsgelände ist untersagt (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spiel- und Trainingsbetriebs).

  10. Der Aufenthalt auf der Anlage muss auf ein Minimum reduziert werden: Kommen – Abstand wahren – Bälle schlagen – direkt die Anlage verlassen.

11.Zum Spielen sollten die nicht so stark nachgefragten Zeiten (Vormittag, Mittagszeit, früher Nachmittag) genutzt und die „Ballungszeiten“ am späten Nachmittag und Abend gemieden werden.

12. Spielen mit Gästen ist bis auf Weiteres untersagt.

13. Der TCA hat Rainer Staats (1. Vorsitzender), Christian von den Driesch (Geschäftsführer), Janina Schauerte-Lüke (Breitensportreferentin) und Willi Heiligers (technischer Leiter) zu Corona- Beauftragten bestellt. Diese sind Ansprechpartner zu allen Fragen zum Thema: „Corona“.

14. Es gelten die nachfolgenden Regeln für den eingeschränkten Spielbetrieb.

Belegung der Tennisplätze
  1. Das Betreten und Verlassen der Anlage für die Platzbelegung ist nur auf direktem Weg und unter Einhaltung der gekennzeichneten Wege zulässig (s. Aushang).

  2. Es darf sich immer nur EINE Person an der Platzbelegungstafel aufhalten.

  3. An der Platzbelegungstafel ist der Mindestabstand einzuhalten und es sind die entsprechenden Markierungen zu beachten – es gilt hier ein Einbahnstraßensystem – d.h. in den Buchungskorridor gehen, lesen, buchen und wieder auf der anderen Seite austreten.

  4. Um die Verfolgung von Ansteckungsketten zu ermöglichen, liegt an der Platzbelegungstafel ein Belegungsbuch aus, in dem Vor- und Nachname, sowie die Buchungszeit dringend einzutragen ist.

  5. Ein Desinfektionsspender ist an der Platzbelegungstafel vorhanden. Die Hände sind VOR und NACH der Buchung zu desinfizieren oder es sind Einmalhandschuhe zu benutzen.

  6. Die Platzanlage muss bis 15 min vor Spielbeginn wieder verlassen werden.

  7. Sollte kein Platz verfügbar sein, ist die Anlage bitte sofort zu verlassen. Gleiches gilt auch, wenn als

    Ablösung gesteckt wird und Wartezeit entsteht.

  8. Bis auf Weiteres bitten wir in den begehrten Zeiten (17:00 – 20:00 Uhr) nur maximal 2 x pro Woche

    (Mo-Fr) zu spielen. Diese Regelung gilt auch, damit alle die Chance haben zu spielen.

  9. Nach dem Spiel ist die Marke mit nach Hause zu nehmen!

  10. Die Plätze sind ohne zeitliche Lücke zu belegen, um Zeitverlust zu vermeiden. Eine vorherige Reservierung der Plätze (mit Ausnahme der Ablösung) ist nicht gestattet.

Betreten und Verlassen der Platzanlage
  1. Das Betreten der Platzanlage ist bis zur Eröffnung der Gastronomie (11.05.) nur Vereinsmitgliedern gestattet. Ausnahme: Außerhausverkauf

  2. Das Betreten ist frühestens 15 min vor Spielbeginn NUR zum Tennisspielen zulässig, nach Spielende ist die Anlage unverzüglich auf direktem Weg zu verlassen.

  3. Das Betreten und Verlassen ist nur auf den gekennzeichneten Wegen gestattet (s. Aushang).

  4. An Engstellen ist auf Gegenverkehr zu achten und der Mindestabstand (1,5 m) einzuhalten.

Betreten und Verlassen der Tennisplätze
  1. Das Betreten und Verlassen ist nur auf direktem Weg gestattet (siehe Aushang).

  2. Das Betreten der Plätze durch nachfolgende Spieler erfolgt erst, wenn der Platz geräumt ist.

  3. Warten auf die Platzübernahme ist in der vorgeschriebenen Zeit (15 min) in den gekennzeichneten Bereichen möglich. Beim Warten ist auf die Abstandsregelung zu achten.

Benutzung der Tennisplätze
  1. Die Abstandsregeln (1,5 m) sind auch dort einzuhalten.

  2. Auf das Händeschütteln ist zu verzichten.

  3. Bänke/Stühle auf der Platzanlage dürfen nur von EINER Person zum Sitzen bei Unterlegen eines mitgebrachten Handtuches benutzt und dürfen nicht zusammengestellt werden.

  4. Bei der Platzpflege sind selbst mitgebrachte Einweghandschuhe oder Desinfektionsmittel zu benutzen. Ein direkter Kontakt mit den Geräten (Schleppnetz,-besen und Linienbesen) sollte auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.

  5. Auf dem Platz dürfen nur selbst mitgebrachte Getränke verzehrt werden.

Benutzung der Toiletten
  1. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.

  2. Das Betreten und Verlassen ist nur auf direktem Weg gestattet.

  3. Die Damen- sowie die Herrentoiletten dürfen ausschließlich alleine benutzt werden.

  4. VOR- und NACH jedem Toilettenbesuch ist eine Handdesinfektion durchzuführen.

  5. Eine Beschilderung im Flur vor dem Toilettenflur zeigt, ob die Damen- oder Herrentoilette frei oder besetzt ist; die Schilder sind von jedem Nutzer vor und nach dem Toilettengang zu drehen („frei“ oder „besetzt“)

  6. Im Flur vor dem Toilettenzugang ist ein Wartebereich durch Markierung auf dem Fußboden abgeteilt, dort darf sich maximal EINE Person aufhalten.

  7. Für weitere wartende Personen ist die Terrasse der Wartebereich.

Clubhaus / Gastronomie
  1. Das Clubhaus ist (voraussichtlich bis Montag, den 11.05.2020) gesperrt.

  2. Im Clubhaus gelten die für die Gastronomiebetriebe zu beachtenden Regelungen der Corona-VO.

  3. Der Aufenthalt auf der Terrasse ist bis zum 11.05.2020 auf ein Minimum zu reduzieren.

  4. Die Tribüne ist gesperrt. Es dürfen dort auch keine Getränke verzehrt werden. Zuschauer sind auf der Anlage nicht zugelassen.

Parkplatz
  1. Der Parkplatz der Tennisanlage ist geöffnet.

  2. Beim Ein- und Aussteigen ist der Mindestabstand zu anderen Personen einzuhalten.

  3. Beim Betreten und Verlassen des Parkbereiches ist der Mindestabstand einzuhalten.

  4. Dies gilt auch für den direkten Weg zum Platz und zurück.

Trainingsbetrieb
  1. Während des Trainings ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu achten.

  2. Näheres zum Trainingsbetrieb ist bei der Trainerin und dem Trainer zu erfahren.

  3. Eltern und Begleitpersonen von Schülern haben sich ebenfalls an die Abstands- und Hygienevorschriften zu halten.

  4. Kinder unter 12 Jahren dürfen in Begleitung eines Erwachsenen erscheinen.

Bitte konsequent auf die Maskenpflicht und die Einhaltung des Kontaktverbots, des Mindestabstands und der gebotenen Hygienemaßnahmen achten. Diese dienen immer noch der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Virus.

Wir bitten Folgendes zu bedenken: Bei Verstößen oder der ersten Erkrankung wird die Tennisanlage mit großer Wahrscheinlichkeit geschlossen. Eine Folge kann dann auch sein, dass die Sportart Tennis wieder aus dem Kreis der aktuell bevorzugten Sportarten „entfernt“ wird.

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